Erklärung der Geschäftsführung

Die GEZ Rail Solutions GmbH bietet ihren Kunden alles, was bei der Gesamt- oder Teilmodernisierung von Zügen, Systemen und Komponenten sowie des dazugehörigen Service notwendig ist.

Dabei greifen wir auf ein breites Produktspektrum zu, unter anderem aus den Bereichen Zustiegssysteme, Türen, Traktions- und Bordnetzumrichter, Klimaanlagen, Steuerungen, Interieur, Beleuchtungssysteme, Hoch- und Niederspannungsschaltgeräte sowie Fahrerstand Ausrüstungen. Daraus entwickeln und projektieren wir Sonderlösungen und führen deren Integration durch.

Alle Produkte, Tätigkeiten und Entscheidungen müssen den Anforderungen des Auftraggebers, den gesetzlichen Vorschriften, denen der Aufsichtsbehörden und den unternehmensinternen Forderungen, hinsichtlich Qualität, Umwelt-, Arbeitsschutz, Produktsicherheit und Zuverlässigkeit, entsprechen.

Kunden oder Aufsichtsbehörden erhalten bei Bedarf Einblick in die Managementsystem-Dokumentation.

Wir verpflichten uns zur Verbesserung aller Prozesse und Produkte über die gesamte Produktlebenszeit bei maximaler Produktsicherheit. Das System der organisatorischen und technischen Maßnahmen des Managementsystems der GEZ Rail Solutions GmbH wird in einem kombinierten Management –Handbuch (Qualität, Umwelt und Arbeitssicherheit) gemäß den Normen ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001 beschrieben und ist für alle Mitarbeiter/innen verbindlich. Die Durchführungsverantwortung liegt immer bei den Leiter/innen der genannten Abteilungen.

Die Geschäftsführung hat dem Qualitätsmanagementbeauftragten und dem Arbeitsschutz- und Umweltmanagement-beauftragten die Verantwortung für den Aufbau und den Unterhalt dieses Systems übertragen. Sie überwachen und bewerten dessen Wirksamkeit mittels regelmäßiger interner Audits und informieren hierüber die Geschäftsführung.

Der Qualitätsmanagementbeauftragte hat die organisatorische Unabhängigkeit, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Er hat das Recht und die Pflicht, qualitätsbezogene Problembereiche zu lösen, fehlerhafte Produkte aussondern zu lassen und deren Auslieferung zu verhindern oder, falls kritische Anforderungen nicht erfüllt werden, die Tätigkeiten für Entwicklung, Produktion, Lieferung oder Feldunterstützung anzuhalten. Im Rahmen seiner Tätigkeit berichtet er direkt an die Geschäftsführung über alle wichtigen Fragen des Qualitätsmanagements und legt gegebenenfalls Entscheidungen in diesem Zusammenhang vor.

Der Arbeitsschutzmanagementbeauftragte hat die organisatorische Unabhängigkeit zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Er setzt die Anforderungen der OHSAS 18001 um. Er ist berechtigt und befugt, jede erforderliche Maßnahme zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in jedem Bereich des Unternehmens vorzunehmen. Im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit berichtet er/sie direkt an die Geschäftsführung über alle wichtigen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und legt gegebenenfalls Entscheidungen in diesem Zusammenhang vor.

Der Umweltmanagementbeauftragte hat die organisatorische Unabhängigkeit, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit berichtet er/sie direkt an die Geschäftsführung über alle wichtigen Fragen des Umweltmanagements und legt gegebenenfalls Entscheidungen in diesem Zusammenhang vor.

Dinslaken, August 2022

Die Geschäftsführung

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